Menschen mit Behinderung zu unterstützen ist das erklärte Ziel der Stiftung der Lebenshilfe Ansbach. Mithilfe der finanziellen Mittel aus der Stiftung soll die Lebensqualität von Menschen mit Behinderung verbessert und unsere Angebote weiter ausgebaut werden.
Warum sollte man stiften?
Als gemeinnütziger Verein wird die Arbeit der Lebenshilfe Ansbach durch staatliche Sozialhilfeträger finanziert. In vielen Bereichen muss die Lebenshilfe aber notwendige Ausgaben aus Eigenmitteln bestreiten. Da wir unsere Angebote für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige stetig ausbauen, sind wir auf zusätzliche finanzielle Mittel angewiesen. So haben wir Beratungsstellen eingerichtet sowie Freizeit und Bildungsangebote geschaffen. Auch unsere Angebote für Kinder bauen wir stetig aus. Zudem schaffen wir Möglichkeiten inklusiver Begegnung auf einer Vielzahl von Veranstaltungen.
Wie kann man stiften?
Zur Erfüllung dieser Aufgaben wirbt die Stiftung um Zuwendungen jeder Art. Zuwendungen können vielfältig aussehen. Sie können zum Beispiel aus testamentarischen Hinterlassenschaften, Schenkungen oder Spenden bestehen. Auch Erlöse aus Benefizkonzerten, Spendenaktionen oder Jubiläen können der Stiftung zugutekommen. Helfen kann jeder, ob als Privatperson, Unternehmen oder als öffentliche oder private Institution.
Gut zu wissen
Die Stiftung wurde 2008 von der Regierung von Mittelfranken als rechtsfähige öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts anerkannt. Das Finanzamt hat sie als gemeinnützig und mildtätig ausgezeichnet. Zuwendungen an die Stiftung sind deshalb frei von Erbschafts- und Schenkungssteuer. Spenden sind steuerlich absetzbar.