Rechtliche Betreuer unterstützen erwachsene Menschen, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht in der Lage sind, ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise selbst zu regeln und daher auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Der Wille und das Wohl des Betreuten stehen dabei im Mittelpunkt. Jeder kann für sich oder auch für andere eine rechtliche Betreuung beim Betreuungsgericht anregen. Das Betreuungsgericht prüft die Notwendigkeit und überträgt dem rechtlichen Betreuer ausschließlich die Aufgaben, die der betreute Erwachsene nicht selbst regeln kann. Die rechtliche Betreuung wird immer auch zeitlich befristet und vom Betreuungsgericht überwacht.
Mögliche Aufgabenkreise sind z. B.: Gesundheitssorge, Vermögenssorge, Aufenthaltsbestimmung und Vertretung gegenüber Behörden. Oft übernehmen Familienangehörige diese Aufgabe. Es ist aber auch möglich, die rechtliche Betreuung für eine fremde Person zu übernehmen. Dies geschieht in der Regel ehrenamtlich.
Kann kein geeigneter rechtlicher Betreuer aus dem Umfeld des zu Betreuenden gefunden werden, setzt das Betreuungsgericht Berufs- oder Vereinsbetreuer ein